Prüfung:
Zusätzlich zum Abschluss einer beruflichen Erstausbildung legen die Schülerinnen und Schüler gegen Ende des dritten Schuljahres die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ab und können damit eine bundesweit anerkannte Fachhochschulreife erlangen. Die Note im Fach Sozialkunde wird aus dem Abschlusszeugnis der Berufsschule in das Zeugnis der Fachhochschulreife übernommen.
Die Verleihung der Fachhochschulreife ist dabei an zwei Bedingungen geknüpft:
* Die Ergänzungsprüfung muss in allen drei Prüfungsfächern bestanden sein und der BSplus-Unterricht muss erfolgreich absolviert werden. Die Noten im Abschlusszeugnis errechnen sich aus der Jahresfortgangsnote und der Note in der Abschlussprüfung.
* Die Berufsausbildung muss erfolgreich beendet worden sein.
Auszubildende mit einer verkürzten Ausbildungszeit von 2 oder 2,5 Jahren müssen den Zusatzunterricht nach erfolgreicher Berufsabschlussprüfung weiter besuchen, dürfen aber erst nach den vorgesehenen drei Jahren die Ergänzungsprüfung ablegen.
Die so erworbene Fachhochschulreife berechtigt nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.